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Dein Führerschein für den PKW

Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Das begleitete Fahren ist bereits mit dem 17. Lebensjahr möglich.

Eingeschlossen sind die Klassen AM (zweirädrige Krafträder mit bbH [bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit] max. 45km/h, max. 50 cm³).

Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, dannach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die Klasse B wird seit 2013 in 3 Unterklassen geteilt - die Verwendung von Anhängern ist ausschlaggebend für die jeweilige Klasse.

Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.

 

Klasse Beschreibung Mindestalter

B/BF17
 

Klasse_B

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (zG) mit einem Anhänger.
Anhänger: max. 750kg zG / über 750kg zG wenn zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3,5t
max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrerplatz

18
17
("begleitetes Fahren ab 17")

 B96

Klasse_B96 

KFZ der Klasse B mit einem Anhänger:
  • zG des Anhängers über 750kg
  • zG der Fahrzeugkombinatiopn über 3,5t, bis max. 4,25t

Es ist keine Prüfung erforderlich, aber eine Schulung in der Fahrschule.

 vgl. Klasse B

 BE

Klasse_BE 

KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger.

  • zG des Anhängers über 750kg
  • max. jedoch 3,5t
     
 vgl. Klasse B

B-Automatik

Es gelten die gleichen Richtlinien wie für B, es dürfen jedoch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden.

 



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