Dein Führerschein für den PKW
Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Das begleitete Fahren ist bereits mit dem 17. Lebensjahr möglich.
Eingeschlossen sind die Klassen AM (zweirädrige Krafträder mit bbH [bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit] max. 45km/h, max. 50 cm³).
Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, dannach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Klasse B wird seit 2013 in 3 Unterklassen geteilt - die Verwendung von Anhängern ist ausschlaggebend für die jeweilige Klasse.
Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.
Klasse | Beschreibung | Mindestalter |
B/BF17
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Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (zG) mit einem Anhänger. |
18 17 ("begleitetes Fahren ab 17") |
B96
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KFZ der Klasse B mit einem Anhänger:
Es ist keine Prüfung erforderlich, aber eine Schulung in der Fahrschule. |
vgl. Klasse B |
BE
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KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger.
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vgl. Klasse B |
B-Automatik |
Es gelten die gleichen Richtlinien wie für B, es dürfen jedoch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. |
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