Dein Führerschein für das Motorrad
Der Führerschein der Klasse AM (Leichtkraftrad) kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden.
Der Führerschein der Klasse A1 (Kleinkraftrad, 125 cm³) kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Der Führerschein der Klasse A2 (Motorrad, ab 35kW) kann ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Der Direkteinstieg für offene Maschinen ist erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres möglich. Der Aufstieg aus Klasse "A2" in die Klasse "A" ist mit 22 Jahren möglich. Dazu muss eine praktische, aber keine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Seit dem 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt, danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig, eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Ein Umtauschzwang in den Euro-Kartenführerschein ist mit dem Jahr 2033 zwingend erforderlich.
Klasse | Beschreibung | Mindestalter |
AM
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Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge |
16 |
A1
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Kraftrad bis 125 cm³ Dreirädrige KFZ mit mehr als 45km/h bbH/50 cm³ - max. 15kW Leistung |
16 |
A2
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Krafträder mit max. 35kW Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb von "A2" nur eine praktische , aber keine theoretische Prüfung erforderlich. |
18 |
A
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Kraftrad mit mehr als 50 cm³ oder bbH größer als 45km/h, mehr als 35kW Motorenleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht über 0,2 kW/kg
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24 (Direkteinstieg) 22 (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, |
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