Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleitetes Fahren«
Warum fahren mit 17?
Ziel des begleitenden Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrsicherheit junger Fahren
zu erhöhen. Junge Fahrer sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines
Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine
erhöhte Risikobereitschaft. Vorteile des Fahrens mit Begleitung:
- mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese Stammt nicht aus derselben
Altersgruppe
- zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird
verlängert
- junge Fahrer können von der Erfahrung der älteren Begleitperson
profitieren
Wo gilt der Führerschein mit 17?
In ganz Deutschland, auch in den Bundesländern, die sich nicht am
Modellversuch beteiligen. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland man ihn
erworben hat. Außerhalb der Bundesrepublik gilt die Fahrerlaubnis aber nicht,
spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt!
Welche besonderen Auflagen gelten?
- Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren.
Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung
namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach
»irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der
Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
- Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,5-Promille-Grenze und die
übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die
Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
Preise?
Die Preise für den "Führerschein mit 17" sind die
gleichen wie für den ganz normalen Führerschein der Klasse B.
Viele weitere Infos erhaltet Ihr bei uns - in Coswig oder Roßlau, oder auch
am Telefon!