Klasse Beschreibung Mindestalter ehemalige Klasse
(bis 01.01.1999)
       
A beschränkt Motorrad bis 25 kW Motorleistung (>34PS) und min. 6,25 kg pro kW 18 1a

 

Ausbildungsfahrzeug:
SUZUKI LS 650

Ausbildung:
Die Ausbildung beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff  und 4 Doppelstunden Zusatzstoff (Theorie). In der Praxis müssen mindestens 5 Überlandfahrstunden, 4 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dämmerung bzw. Dunkelheit absolviert werden. Hinzu kommen, abhängig vom Lernfortschritt und ihren persönlichen Fähigkeiten die Grundfahrstunden zu je 45 Minuten.